Wir schaffen mit Ihnen die Basis ...
... für ein solides und erfolgreiches Unternehmen.
Gesellschaftsstrukturen
Rechtsformen
Liechtenstein bietet eine Vielzahl an möglichen Gesellschaftsstrukturen die vieles gemeinsam haben und doch unterscheiden sie sich grundlegend voneinander. Bei der Wahl der Gesellschaftsform spielen viele Aspekt eine wichtige Rolle. Diese richten sich nach unterschiedlichen Kriterien des Kapitals, der Haftung, der agierenden Personen sowie vor allem dem beabsichtigten Zweck des Unternehmens.
Aktiengesellschaft (AG)
Bei der AG handelt es sich um eine juristische Person mit einem in Aktien zerlegten Kapital. Die AG eignet sich primär für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke z.B. Handel mit Waren, Liegenschaftsverwaltung, Patentverwertung, usw.
Mindestkapital: CHF/EUR/USD 50.000,00GmbH
Die GmbH ist eine juristische Person, die aus einem oder mehreren Gesellschaftern besteht. Auch die GmbH eignet sich vorwiegend für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke wie den Handel mit Waren, den Erwerb von Beteiligungen usw.
Mindestkapital: CHF/EUR/USD 10.000,00Personengesellschaften
Unter die Personengesellschaften fallen insbesondere: die Einzelunternehmung, die Kollektivgesellschaft (Offene Gesellschaft) sowie die Kommanditgesellschaft. Personengesellschaften sind keine juristische Personen. Sie verfolgen in aller Regel wirtschaftliche Zwecke.
Mindestkapital: CHF/EUR/USD 0,00Anstalt
Die Anstalt ist eine juristische Person die ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes Unternehmen darstellt. Die Anstalt kann sowohl stiftungs- als auch körperschaftsähnlich (wie bspw. die AG) ausgestaltet werden. Somit kann sie Stiftungsähnliche oder auch Unternehmerische Zwecke verfolgen.
Mindestkapital: CHF/EUR/USD 30.000,00Stiftung | Trust
Bei der Stiftung handelt es sich um ein verselbständigtes zur juristischen Person gehörendes Zweckvermögen. Der Trust entstammt der anglosächsischen Rechtsordnung und ist keine juristische Person sondern vielmehr ein Rechtsverhältnis vertraglicher Natur. Die Stiftung sowie auch der Trust können sowohl wirtschaftliche als auch ideele Ziele verfolgen.
Mindestkapital (Stiftung): CHF/EUR/USD 30.000,00 Mindestkapital (Trust): CHF/EUR/USD 0,00Trust reg.
Beim Trust reg. handelt es isch um eine juristische Person, die der angelsächsischer Gesellschaftsform entspricht. Der Trust reg. verfolgt einen wirtschaftlichen oder auch ideelen Zweck wie bspw. den Warenhandel und die Nachlassplanung usw.
Mindestkapital: CHF/EUR/USD 30.000,00Der erste Schritt zu Ihrem Start-up
Eine gute Geschäftsidee
Eine gute Geschäftsidee ist die Basis einer erfolgreichen Firmengründung. Dabei handelt es sich idealerweise um eine Idee oder ein Geschäftsmodell, das es noch nicht gibt – das also innovativ ist! Eine gute Geschäftsidee kann allerdings auch darin bestehen, etwas bereits Bestehendes auf eine völlig andere Art und Weise umzusetzen. Die beste Strategie besteht darin, möglichst viel auszuprobieren und möglichst viele Chancen zu ergreifen.
Asset Protection
Um Vermögenswerte nachhaltig schützen zu können, bedarf es anspruchsvollen Wissens.
Sein eigenes Vermögen rechtlich vor der Haftung und dem Zugriff Dritter zu schützen nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Zudem ist der Schutz des Vermögens auch für Personen, die in politisch instabilen Staaten leben, von enormer Bedeutung. Anleger, die an einer Konsolidierung ihres Vermögens interessiert sind, sollten die Möglichkeit erhalten, dieses Ziel in gesetzeskonformer Weise zu erreichen. Durch solche Instrumente lassen sich nebst Vermögensschutz auch Nachfolgeplanungen regeln.
Stiftung
Die Stiftung ist weltweit ein bekanntes Rechtssubjekt, welches privat- oder gemeinnützig eingesetzt werden kann. Die liechtensteinische Stiftung ist eine als Zweckvermögen gestaltete juristische Person. Dieser werden Vermögenswerte als Eigentum übertragen und vom Stiftungsrat entsprechend dem Reglement zum Wohle und Vorteil der Begünstigten verwaltet und verwendet. Liechtenstein bietet das ideale Terrain für die Errichtung von Stiftungen.
Trust
Der Trust entstammt der angelsächsischen Rechtsordnung und ist überdies keine juristische Person. Das Wesen des Trusts basiert auf einem Rechtsverhältnis vertraglicher Natur. Im Rahmen des Trusts überträgt der Settlor auf den Treuhänder bewegliches oder unbewegliches Vermögen oder ein Recht mit der Verpflichtung das Treugut mit Wirkung gegenüber Dritten im eigenen Namen als selbständiger Rechtsträger zugunsten eines oder mehrerer Begünstigten zu halten und zu verwalten.